Unternehmen, die über eine Verwaltungsstelle oder Bilanzbuchhaltung verfügen, werden im Obligationenrecht (Art. 962) und der Verordnung über die Haltung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (Art. 8) explizit erwähnt. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Akten während 10 Jahren aufzubewahren.
- Unterlagen der Buchhaltung (Bilanz, Rechnungsprüfung, Hauptbuch, Rechnungen, Buchungsbelege, etc.)
- Bankunterlagen (Bankaufträge, Kontoauszüge, etc.)
- Steuerbelege (Steuern, Mehrwertsteuer, Steuererklärung, etc.)
- Personalunterlagen (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Krankenversicherung, Lohnkarte, Arbeitsvertrag, etc.)

