Archivierung und Aufbewahrung

Archivierung und Aufbewahrung

Die Bestimmung zur Archivierung und Aufbewahrung von Dokumenten ist von Kanton zu Kanton verschieden und hängt davon ab, in welcher Branche ein Unternehmen tätig ist. Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick, welcher regelmässig aktualisiert wird.
Auf dieser Webseite werden alle Links, die das Bundesarchivrecht betreffen, vor allem der Stand in allen Kantonen im Jahr 2008, vollständig erfasst:http://fr.wikipedia.org/wiki/Droit_archivistique_en_Suisse 
Das Bundesgesetz über die Archivierung regelt die Aktenkategorien, die Fristen, die Aufbewahrungsbedingungen und den Zugang zu allen Daten durch die Bundesinstanzen.    http://www.admin.ch/ch/f/rs/152_1/index.html 
Die Schweizer Gesetze zur gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von Akten sind nicht genau definiert. Man darf auch nicht vergessen, dass jede Branche unterschiedliche Anforderungen hat, besonders im Blick auf andere Länder. Zum Beispiel der Sarbanes-Oxley Act (auch SARBOX, SOX oder LSO genannt):


  • Das Gesetz wurde im Juli 2002 vom amerikanischen Kongress verabschiedet. Es verlangt von Unternehmen, bestimmte administrative Vorgaben zu erfüllen wie die Analyse ihrer Finanzprozesse und die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse in kürzester Zeit

  • Das Gesetz gilt für alle amerikanischen Unternehmen, deren Wertpapiere an der NASDAQ gehandelt werden, und ihre Niederlassungen im Ausland.

  • http://www.xmcopartners.com/article-sarbanes-oxley.html#11

Katana bezieht nie Stellung, wenn es darum geht, welches Dokument zerstört werden soll. Jeder Kunde ist dafür selbst verantwortlich. Die angegebenen Links verweisen auf Webseiten der Bundesbehörden oder Seiten, die Informationen zu Ihrer Situation enthalten.