Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) schreibt vor, dass alle technischen und organisatorischen Massnahmen vorhanden sein müssen, um Personendaten zu schützen. Die Daten müssen den Bestimmungen des DSG entsprechen, egal ob es sich um Originaldaten/Kopien auf Papier oder auf einem Datenträger handelt.
Das aktuelle Gesetz strebt an, Personen und grundlegende Persönlichkeitsrechte zu schützen, die Gegenstand einer Datenverarbeitung sind. Diese Daten müssen gegen unbefugte Verarbeitung durch entsprechende organisatorische und technische Massnahmen geschützt werden.
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